Lustiges GGS Alpen-Veen
Im Sommer 2003 gab es heiße Tage an denen die Fenster weit geöffnet waren. Ein Schüler kam während der Pause auf die Idee, sich auf die äußere Fensterbank zu setzen und nach einiger Zeit die Klasse mit einem Sprung auf den Rasen zu verlassen. Diese Untat wurde beobachtet und der Klassenlehrerin gemeldet. Diese setzte sofort den Rektor in Kenntnis. Dieser reagierte sofort, zitierte den Knaben in sein Büro, fragte nach, klärte auf, tadelte und verpasste einen Denkzettel in Form eines schriftlichen Nachdenkens über das Fehlverhalten.
Der Knabe ging dann, dachte nach, schrieb und gab am nächsten Tag sein Ergebnis ab:
Warum darf ich nicht aus dem Fenster springen ?
Ich darf nur aus dem Fenster springen, wenn es brennt. Wenn man in der Schule aus dem Fenster springt, bekommt man Ärger mit dem Direktor. Nämlich das ist verboten. Das ist außerdem verboten, weil man sich da was brechen kann. Außerdem kann die Lehrerin dann den Beruf nie nie nie weider ausüben. Und das wäre schade, besonders bei Frau Thol. Das ist nämlich meine Lieblingslehrerin. Dann kann man etwas gelähmt haben oder im Rollstuhl sitzen oder mit Krücken laufen. Das wäre wirklich schade, denn wer möchte das schon?. Der Schulleiter möchte keine Lehrerin oder Lehrer entlassen. Das findet die Klassse bestimmt nicht toll, dass ihre Lehrerin oder Lehrer entlassen wird. Und auf der Fensterbank zu sitzen macht zwar Spaß, aber es ist verboten, genauso wie aus dem Fenster zu springen.

Inhaltsverzeichnis